Die Polizei klärt auf: Jugend schützt vor Strafe nicht
Vielen Jugendlichen ist gar nicht bewusst, dass sie ab dem 14. Lebensjahr strafmündig sind. Polizeihauptkommissar Wolfgang Schnuck und Polizeistudentin Joanna Weihe klärten im 7. Jahrgang der Oste-Hamme-Schule über wichtige gesetzliche Regelungen auf.
Was passiert nach einem Ladendiebstahl? Wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab? Welche Konsequenzen hat eine Straftat im Jugendalter für das spätere Leben, z. B. wenn für einen Job im öffentlichen Dienst ein Führungszeugnis vorgelegt werden muss? Um solche und andere Fragen ging es bei der jeweils 80-minütigen Präventionsveranstaltung.
Eines stellte der Kontaktbeamte der Polizeistation Gnarrenburg von Anfang an klar: Mit TV-Sendungen wie dem „Tatort“ habe die wirkliche Polizeiarbeit nichts zu tun. Man verbringe vor allem viel Zeit mit der schriftlichen Dokumentation im Büro, so Schnuck.
Der Polizist erklärte auch, warum das Versenden sogenannter „Dickpics“, also die Verbreitung pornografischer Inhalte und sexuelle Belästigung, bei Minderjährigen härter bestraft werden als bei Erwachsenen. Ein weiteres Thema des Vortrags war die Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen. So wussten einige Schüler:innen vermutlich nicht, dass sie keinen eigenen Handyvertrag abschließen dürfen. Auch der Kauf von Alkohol, Zigaretten oder Vapes ist Jugendlichen unter 18 Jahren verboten. Hier seien vor allem auch die Händler in der Pflicht, sagte der Polizeibeamte.
Das Jugendschutzgesetz regelt zum Beispiel, wie lange sich minderjährige Jugendliche abends ohne Begleitung Erwachsener in der Öffentlichkeit aufhalten oder welche Spiele sie gemäß der Altersfreigaben kaufen dürfen. Auch dem Jobben nach der Schule sind durch das Gesetz Grenzen gesetzt. So sei schweres Schleppen auf dem Bau ganz sicher keine gute Idee, wohingegen leichte Gartenarbeit ebenso wie Babysitten, Zeitungenaustragen oder Nachhilfegeben mit Erlaubnis der Eltern zulässig seien.
Die Siebtklässler:innen erfuhren auch, was „Inobhutnahme“ durch die Polizei bedeutet und warum es wichtig ist, eine private Haftpflichtversicherung zu besitzen. Denn auch unabsichtlich kann es zu Schäden am Eigentum anderer oder sogar zu Personenschäden kommen. Einmal mit dem E-Scooter über die Kreuzung zu fahren, ohne auf den Verkehr zu achten, könne gravierende Folgen haben. „Das kann in die Millionen gehen“, sagte Schnuck.
Nach dem informativen Vortrag hatten die Schüler:innen Gelegenheit, Fragen zu stellen. Dabei ging es zum Beispiel um Ausbildung und Studium an der Polizeiakademie – hier stand Frau Weihe Rede und Antwort – und auch um die Polizeiarbeit im Allgemeinen.
(Text: Krs)
