Zutrittsverbot in Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses

Aus der Rundverfügung Nr. 15/ 2021 des Regionalen Landesamts für Schule und Bildung Lüneburg:

Allen Personen (ausgenommen Schüler/innen und Lehrpersonal der OHS) ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Schulgelände untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt. Das Zutrittsverbot gilt auch für die Notbetreuung.